Was ist Ombudschaft?
Das Wort Ombud kommt ursprünglich aus dem Altnordischen „umbuds" und bedeutet so viel wie Bevollmächtigter, Vertreter oder Gesandter.
Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Einrichtung, an die sich Menschen wenden können, wenn sie Probleme, Beschwerden oder Konflikte mit der öffentlichen oder freien Jugendhilfe haben.
Ziele unserer Ombudsstelle
Es ist die Aufgabe einer Ombudsstelle junge Menschen und ihre Familien darin zu unterstützen ihre Rechte im Rahmen der Jugendhilfe wahrzunehmen. Ombudspersonen beraten, vermitteln und sorgen für faire Lösungen ohne selbst Entscheidungen zu treffen.
Ziel der ombudschaftlichen Arbeit ist es Ratsuchende bei einer Klärung von Konflikten, die den Aufgabenbereich des SGB VIII betreffen, zu unterstützen und mit öffentlichen oder freien Trägern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Wir nehmen dein Anliegen ernst!
- Niederschwellig: Die Beratung und Begleitung ist freiwillig und kostenfrei.
- Unabhängig: Wir sind weisungsungebunden und unabhängig von der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
- Unbefangen: Wir leisten keine Beratung bezüglich ehemaliger Arbeitgeber oder Kollegen.
- Parteilich: Wir sind fachlich parteilich für den jungen Menschen.
- Kindeswohl: Ombudschaft trägt zum Kindeswohl bei, indem sie die Ratsuchenden dabei unterstützt, ihre Anliegen zu formulieren, ihre Rechte zu verstehen und umzusetzen. Die Überprüfung des Kindeswohls unterliegt jedoch den Jugendämtern.
- Vertraulich: Wir unterliegen der Schweigepflicht.
- Transparenz: Alle Schritte werden nur nach Absprache mit den Ratsuchenden unternommen, der gesamte Prozess ist durchschaubar und verständlich.
- Machtausgleich: Wir klären über Möglichkeiten und Rechte im Rahmen der Jugendhilfe auf, bieten Formulierungshilfe und begleiten Prozesse, um junge Menschen zu stärken und Gleichgewicht herzustellen.
- Fachliche Qualifikation: Wir haben eine fundierte Ausbildung und praktische Erfahrungen in der Jugendhilfe.
- Vier-Augen-Prinzip: Dadurch wird sichergestellt, dass die Beratung adäquat und qualitativ umgesetzt wird und die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
- Keine Fachaufsicht: Wir haben nicht das Finden von Verfahrensfehlern als Ziel. Wir arbeiten mit allen Beteiligten an einer Lösung des Konflikts und an einer bestmöglichen Gestaltung des Hilfeprozesses.
Grenzen der Ombudschaft
- Die Ombudsstelle hat keine Weisungsbefugnis und kein Eingriffsrecht.
- Laufende Familiengerichtliche Verfahren sind vorrangig (keine konstruktive, pädagogische Lösung mehr möglich).
- Bei Kindeswohlgefährdungen gemäß §8a SGB VIII obliegt die Prüfung, Klärung und Abwendung dem Jugendamt.
- Die Voraussetzung für eine Beratung ist ein ombuschaftliches Anliegen und eine kindeswohl- und lösungsorientierte Klärungsbereitschaft.
- Grundlegende Kommunikationsregeln: Wir dulden keine Beleidigungen, Bedrohungen oder Herabwürdigungen gegen uns oder andere Beteiligte.
- Wir lassen uns nicht instrumentalisieren.